Home
Impressum
Kontakt
 

Der Notar

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Justizminister des Landes ernannt.  Bisher gab es im badischen  Landesteil Baden-Württembergs ausschließlich Amtsnotare. Gegenwärtig sind in Baden 5 freiberufliche Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt.  Die Amtspflichten des Amtsnotars und des freiberuflichen Notars sind gleich.

Bis zum 1. Januar 2018 wird das Land Baden-Württemberg flächendeckend das freiberufliche Nurnotariat einführen, ebenso wie beispielsweise in den Ländern  Bayern und  Rheinland-Pfalz, Hamburg, oder dem Teil des Rheinlandes, in dem bis 1.1.1900 der Code Civil gegolten hat. In den (übrigen) ehemals preußischen Gebieten Deutschlands besteht dagegen das Anwaltsnotariat. 

Sie haben nunmehr die freie Wahl zwischen Amtsnotar und freiberuflichem Notar. Die Justizverwaltung verspricht sich von der schrittweisen Einführung des freiberuflichen Nurnotariats einen "Fortschritt für den Rechtsservice im Land" (Justizminister Goll). Für Beurkundungen aus dem badischen Bereich wurden bisher vielfach auswärtige Notare aufgesucht.

Der Notar hat die Aufgabe, seinen Klienten als unparteiischer und kompetenter Berater zur Seite zu stehen. Er hilft bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und tritt als Mittler zwischen den Interessen der Parteien auf. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen. Die Gebühren des Notars sind in der Kostenordnung gesetzlich geregelt. Sie sind bei Amtsnotar und freiberuflichem Notar gleich hoch, und sowohl der Amtsnotar als auch der freiberufliche Notar sind zur Erhebung der gesetzlich vorgesehenen Gebühren verpflichtet.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Bestellung von Grundschulden)
  • Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption)
  • Erbe ( Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung)
  • Handelsregister (Gründung und Änderung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldung)

Der Notar ist bei seiner Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und untersteht der Aufsicht der Notarkammer und der Justizverwaltung.

Bei der Wahl des Notars ist der Rechtsuchende völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen keine Rolle. So kann der Notar in Heidelberg auch beispielsweise einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Allgäu liegt, beurkunden.


Notar
Dr. Michael Kleensang
Friedrich-Ebert-Anlage 24
69117 Heidelberg

Postfach 120459
69066 Heidelberg

Telefon
06221 335059-0

Telefax
06221 335059-99

E-mail
mail@notariat-kleensang.de


Externe Links:
Notarkammer Baden-Württemberg

Bundesnotarkammer

Badischer Notarverein

 

cheap jordan shoescheap jordan shoescheap jordan shoessac longchamp pas cher