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Immobilien

Jeder weiß: für einen Grundstückskauf benötigt man den Notar. Das ist gerechtfertigt, denn der Kauf eines Grundstücks unterliegt völlig anderen Regeln als etwa der Kauf eines Gebrauchtwagens. Sowohl Verkäufer und Käufer haben jeweils ein spezifisches Sicherungsbedürfnis und zumeist stehen hohe Vermögenswerte auf dem Spiel. Der Notar hat die Aufgabe, das formbedürftige Geschäft im Interesse der Vertragschließenden ausgewogen zu gestalten und für eine sichere und zügige Abwicklung zu sorgen. Einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten bei einem Grundstückskauf und den Ablauf hierbei bibt Ihnen das "Merkblatt Grundstückskauf" das sie in der linken Spalte anklicken können.

Ein Vorbesprechungstermin ist empfehlenswert, um Besonderheiten rechtzeitig zu erkennen und zügig eine entsprechend angepasste Urkunde zu entwerfen. Sie erhalten nach der Vorbesprechung zeitnah einen Urkundsentwurf. Eine Beurkundung kann, soweit gesetzlich keine längere Prüfungs- und Wartefrist vorgeschrieben ist, kurzfristig stattfinden. Wenn gewünscht, kann auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Oft sind aber auch andere Geschäfte Gegenstand eines Immobiliengeschäfts: Bildung von Wohnungseigentum (Teilungserklärungen), Begründung von Erbbaurechten, Übertragungsverträge als vorweggenommene Erbfolge, ehebedingte Zuwendungen, Gründung von Familiengesellschaften, Einbringungsverträge, Auseinandersetzungsvereinbarungen, Scheidungsverträge. Hier muss zwingend eine Vorbesprechung stattfinden und vor der Beurkundung genügend Gelegenheit bestehen, den jeweiligen Vertragsentwurf zu prüfen.

 


Notar
Dr. Michael Kleensang
Friedrich-Ebert-Anlage 24
69117 Heidelberg

Postfach 120459
69066 Heidelberg

Telefon
06221 335059-0

Telefax
06221 335059-99

E-mail
mail@notariat-kleensang.de


Externe Links:
Notarkammer Baden-Württemberg

Bundesnotarkammer

Badischer Notarverein

 

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