Patientenverfügung
Häufig kommt es zu lebensverlängernden Maßnahmen, obwohl der Patient solche nicht gewollt hat. Hier hilft eine Patientenverfügung, in der in notarieller Form festgelegt wird, in welchen Fällen die behandelnden Ärzte keine lebensverlängernden Maßnahmen durchführen sollen. Bisher ist dieser Bereich gesetzlich nicht geregelt, es liegt allerdings Rechtsprechung vor. Nach einem vorliegenden Gesetzentwurf soll für die Patientenverfügung die notarielle Form erforderlich sein. Sie ist gerade bei dieser Art von Urkunde besonders wichtig, denn hiermit ist dokumentiert, dass mit dem Patienten vor der Errichtung der Urkunde gesprochen wurde, er einen Entwurf erhalten hat, Geschäftsfähigkeit und Identität geprüft wurden und ihm der Wortlaut vorgelesen und nochmals erkläutert wurde. Der Aufwand für eine Patientenverfügung ist gering und liegt einschließlich der Registrierung der Urkunde beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bei unter 40 EURO.
Notar
Dr. Michael Kleensang
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